Die Bedeutung des Infrastrukturindikators für die Abgrenzung von Fördergebieten der regionalen Strukturpolitik.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IFL: Z 73
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Abstract
Der Infrastrukturindikator zählte bei den letzten Fördergebietsfestlegungen zum Kranz der Abgrenzungsindikatoren, wobei seine Verwendung nicht unumstritten war. Vor dem Hintergrund dieser Kritik beauftragte der Unterausschuß der Gemeinschaftsaufgabe die BfLR, konzeptionelle Vorschläge für eine Neuberechnung des Infrastrukturindikators zu erarbeiten. Ausgehend von dem bisherigen Konzept einer Unterscheidung zwischen sachkapital-, humankapital- und haushaltsorientierter Infrastruktur, wurde der Gesamtindikator getrennt für West- und Ostdeutschland berechnet. Die ausgewählten Teilindikatoren bilden theoretisch plausible Faktoren regionaler Entwicklungsprozesse ab, nämlich Lage und Erreichbarkeit, Qualifikation und Innovation sowie Agglomerationsvorteile. Im Vergleich zum alten Infrastrukturindikator hat der vorgeschlagene Indikator an Transparenz und Aussagekraft gewonnen. Seine Eignung als möglicher Abgrenzungsindikator für die Festlegung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe ist dadurch gestiegen. - (Verf.)
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Nr.9
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S.597-612