Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klimakomponente im Wohngeld.

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DE

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Bonn

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1868-0097

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Zusammenfassung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren, um den Klimaschutz weiter zu forcieren. Eine wichtige Maßnahme zur Minderung der Emissionen von Haushalten ist die energetische Sanierung von Gebäuden. Die Wohnungen in diesen Gebäuden weisen in der Regel eine höhere Kaltmiete und geringere Heizkosten auf, als Wohnungen in Gebäuden mit einem schlechteren energetischen Standard. Die Folge ist, dass die Bruttokaltmieten vieler energetisch sanierter Wohnungen über den Miethöchstbeträgen des Wohngelds liegen. Für Empfängerhaushalte sind diese Wohnungen häufig nicht bezahlbar. Deshalb hat die Bundesregierung im Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" beschlossen, die Erweiterung des Wohngelds um eine Klimakomponente zu prüfen. Anlässlich dieses Beschlusses dokumentiert das Forschungsvorhaben, wie eine Klimakomponente in das Wohngeld integriert werden kann und welche Effekte sich durch die Einführung einer Klimakomponente ergeben. Zudem wurden die notwendigen Parameter zur Bestimmung der Klimakomponente, wie z. B. der Energieeffizienzstandard, ermittelt und in einem Mikrosimulationsmodell verarbeitet.

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73 S.

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BBSR-Online-Publikation; 05/2017