Schönheitsreparaturen und renovieren beim Auszug - bei frei finanzierten Wohnungen.
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Abstract
Was sind Schönheitsreparaturen und wer trägt ihre Kosten? Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen? Muss der Mieter beim Auszug die Wohnung renovieren lassen und wie müssen die Schönheitsreparaturen aufgeführt werden? Was sind keine Schönheitsreparaturen? Diese Fragen werden kurz für freifinanzierte Wohnungen beantwortet. -y-
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Keywords
Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Renovierung, Mieter, Mietvertrag, Wohnungskündigung, Wohnungsmietrecht, Auszug, Schönheitsreparatur, Freifinanzierter Wohnungsbau, Kostentragungspflicht
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984)Nr.1, S.1-2
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Renovierung, Mieter, Mietvertrag, Wohnungskündigung, Wohnungsmietrecht, Auszug, Schönheitsreparatur, Freifinanzierter Wohnungsbau, Kostentragungspflicht