Kommunalwahlrecht in Deutschland.

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SEBI: 90/4994

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Die Kommunalwahl ist der Legitimationsakt, durch den sichergestellt werden soll, daß in den Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung hat, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist (Art. 28 Abs. I Satz 2 GG). In Gemeinden kann dieser Vorgang dadurch ersetzt werden, daß an Stelle eines gewählten Vertretungsorgans die Gemeindeversammlung tritt (Art. 28 Abs. I Satz 3 GG). Der Autor zeigt die zwei Komponenten einer Kommunalwahl auf. Ein Element ist die demokratische Willensbildung, und zum anderen ist es das Ziel des Kommunalwahlrechts, der sachgerechten Zusammensetzung des Repräsentativorgans der kommunalen Gebietskörperschaft auf Gemeinde-, Stadt- oder Kreisebene zu dienen. Ein Kommunalwahlrecht für Ausländer lehnt der Autor aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. alk/difu

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Wahlen, Kommunalwahl, Wahlrecht, Wahlverfahren, Wahlsystem, Wahlprüfung, Wahlstatistik, Rechtsschutz, Ausländer, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Baden-Baden: Nomos (1990), 455 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Kiel 1989)

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Wahlen, Kommunalwahl, Wahlrecht, Wahlverfahren, Wahlsystem, Wahlprüfung, Wahlstatistik, Rechtsschutz, Ausländer, Verfassungsrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Recht, Kommunalrecht

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Kommunalrecht - Kommunalverwaltung; 5