Die (un-)zulässige nachträgliche Verschärfung von Eignungskriterien.

Pinkenburg, Günther
Beck
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2017

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Beck

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

München

Sprache

ISSN

1439-6351

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Der Autor bespricht die Entscheidung 54 Verg 2/16 des OLG Schleswig vom 28.06.2016. Das Gericht hatte noch zur alten Rechtslage festgestellt, dass eine Mindestanforderung an die Eignung unmissverständlich aus der EU-Bekanntmachung hervorgehen musste. Auch gemäß § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und § 48 Abs. 1 VgV neuer Fassung sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung anzugeben. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Formular des EU-Amtsblattes für die Auftragsbekanntmachung in den für Eignungsanforderungen maßgeblichen Abschnitten III.1.1, III.1.2 und III.1.3 ist eine vollständige Angabe der Eignungskriterien häufig nicht mehr möglich. Stattdessen können Auftraggeber das Feld "Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen" ankreuzen. Der Autor erachtet es daher als vergaberechtlich zulässig, in der Auftragsbekanntmachung bezüglich der Eignungskriterien vollständig auf die Vergabeunterlagen zu verweisen. Er warnt jedoch vor einer späteren Verschärfung oder Abänderung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Eignungskriterien.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

Ausgabe

Nr. 5

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 271-274

Zitierform

Freie Schlagworte

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen