Die (un-)zulässige nachträgliche Verschärfung von Eignungskriterien.
Beck
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Datum
2017
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Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Autor bespricht die Entscheidung 54 Verg 2/16 des OLG Schleswig vom 28.06.2016. Das Gericht hatte noch zur alten Rechtslage festgestellt, dass eine Mindestanforderung an die Eignung unmissverständlich aus der EU-Bekanntmachung hervorgehen musste. Auch gemäß § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und § 48 Abs. 1 VgV neuer Fassung sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung anzugeben. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Formular des EU-Amtsblattes für die Auftragsbekanntmachung in den für Eignungsanforderungen maßgeblichen Abschnitten III.1.1, III.1.2 und III.1.3 ist eine vollständige Angabe der Eignungskriterien häufig nicht mehr möglich. Stattdessen können Auftraggeber das Feld "Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen" ankreuzen. Der Autor erachtet es daher als vergaberechtlich zulässig, in der Auftragsbekanntmachung bezüglich der Eignungskriterien vollständig auf die Vergabeunterlagen zu verweisen. Er warnt jedoch vor einer späteren Verschärfung oder Abänderung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Eignungskriterien.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 5
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 271-274