Die präjudizielle Wirkung bestandskräftiger Verwaltungsakte. Ein Beitrag zur Auseinandersetzung um Notwenigkeit und Grenzen der materiellen Bestandskraft belastender Verwaltungsakte.
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SEBI: 81/5640
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Zusammenfassung
In dem Maße, wie die Abhängigkeit des Einzelnen von den Forderungen und Leistungen der öffentlichen Verwaltung zunimmt, steigt die Bedeutung behördlicher Bescheide. Einheitliche Lebenssachverhalte werden dabei oftmals durch mehrere Verwaltungsakte "gestuft" geregelt. Wenn der bestandskräftige Verwaltungsakt als Vorfrage in einen nachfolgenden Verwaltungsakt eingeht, ergibt sich hieraus die Frage nach seiner präjudiziellen Wirkung. Zwei Schaubilder verdeutlichen die Fragestellung, die für alle Verwaltungsrechtsgebiete von Bedeutung ist. Die Präjudizialität des bestandskräftigen Verwaltungsaktes hat ihre Grundlage in der materiellen (nicht formellen) Bestandskraft. Anhand des Fallmaterials wird festgestellt, daß im Hinblick auf die objektive Grenze der Präjudizialität für feststellende und befehlende Verwaltungsakte nur die "reine" Rechtsfolge an der Bestandskraft teilnimmt (nicht also die Vorfeststellungen, wie z. B. innerhalb der baurechtlichen Genehmigungsversagung die Feststellung der materiellen Baurechtswidrigkeit). chb/difu
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Verwaltungsakt, Bestandskraft, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Frankfurt/Main: Lang (1981), 121 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1981)
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Verwaltungsakt, Bestandskraft, Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Baurecht, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 268