Der kulturelle Einigungsprozeß. Schwerpunkt Substanzerhaltung.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 92/436
item.page.type
item.page.type-orlis
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die deutsche Einigung bringt auch für die Kultur in den neuen Bundesländern radikale Veränderungen. Der Übergang von ehemals zentral geleiteter und finanzierter DDR-Kultur zu einer unabhängigen weitgehend kommunal organisierten und geförderten Kultur in starker Konkurrenz zu anderen Freizeitangeboten droht zur Schließung von jahrhundertealten bedeutenden Kultureinrichtungen zu führen. Dagegen steht die Verpflichtung des Einigungsvertrages, wonach die kulturelle Substanz erhalten werden soll. Gemeinsam mit den Ländern hat der Bund in dieser Umbruchzeit ein Stabilisierungsprogramm für Kultur ins Werk gesetzt: Substanzerhaltung, Verbesserung der Infrastruktur, Denkmalpflege und Sicherung gesamtstaatlich bedeutsamer Kultureinrichtungen sind die Schwerpunkte. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das starke Bundesengagement in Sachen Kultur Neuland; deshalb die Betonung des Ansatzes als "einigungsbedingt" und die Begrenzung der Finanzmittel auf "übergangsweise". Dennoch ist nicht zu verkennen, daß durch die Probleme der deutschen Einigung die gesamte deutsche Kulturlandschaft in Bewegung geraten ist, was ihr mit Blick auf die europäische Einigung und die damit verbundene neue Bewertung deutscher Kultur im In- und Ausland nur gut tun kann. difu
Description
Keywords
Kultur, Kulturpolitik, Deutsche Einheit, Finanzierung, Förderungsprogramm, Bildung/Kultur, Allgemein
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bonn: (1991), 71 S.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Kultur, Kulturpolitik, Deutsche Einheit, Finanzierung, Förderungsprogramm, Bildung/Kultur, Allgemein
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Forum deutsche Einheit. Perspektiven und Argumente; 7