Grundlagen der Rücklagenbildung durch Kammern am Beispiel der IHKn in Bayern.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: R 620 ZB 7013

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Abstract

Als wirtschaftliche Selbstverwaltungskörperschaften nehmen bundesweit 80 Industrie- und Handelskammern (IHKn) neben Servicefunktionen für ihre Mitgliedsunternehmen und der Gesamtinteressenvertretung der Kammerzugehörigen für den Staat eine Vielzahl von Wirtschaftsverwaltungsaufgaben wahr. Seit 2008 führen die IHKn ihr Rechnungswesen nicht mehr nach der sonst für öffentlich-rechtliche Körperschaften üblichen Kameralistik, sondern auf Basis der sog. Verwaltungsdoppik. Sie bilanzieren und stellen ihren Wirtschaftsplan nach Maßgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung auf. Auf der Passivseite der Bilanz bilden die IHKn ihr Eigenkapital ab, zu dem neben der sog. Nettoposition vor allem die Rücklagen zählen. Durch die Änderung des Finanzstatuts der IHKn - der Grundlage ihrer Finanz- und Vermögenspolitik - ändert sich ab dem Wirtschaftsjahr 2014 auch die Struktur der IHK-Rücklagenbildung. Der Beitrag untersucht am Beispiel der neun bayerischen IHKn Grundlagen und Grenzen der Rücklagenbildung von IHKn im Rahmen ihrer Finanzpolitik.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 24

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S. 741-749

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