Kartellrechtliche Beurteilung des "Jahreshundertvertrages". Zur Frage der kartellrechtlichen Grenzen einer Funktionalisierung privatwirtschaftlichen Handelns zur Verfolgerung allgemeinpolitischer Ziele durch den Staat am Beispiel des Jahrhundertvertrages.
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SEBI: 91/5437
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Zusammenfassung
Im sog. "Jahrhundertvertrag" vom 23. April 1980 vereinbarten die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke und der Gesamtverband des deutschen Steinkohlenbergbaus die Verstromung von insgesamt 631 Mio t deutscher Steinkohle im Zeitraum von 1981 bis 1995. Diesem Vertragssystem gehören fast alle öffentlichen Stromversorger und alle sechs Steinkohlebergbauunternehmen an. Da das Abkommen zudem vom Staat mitinitiiert wurde und stark subventioniert wird, stellt sich die Frage der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Jahrhundertvertrages. Der Autor stellt fest, daß der Vertrag gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und auch gegen europäisches Kartellrecht verstößt und damit teilweise nichtig ist. Zwar könnte auf nationaler Ebene der Bundeswirtschaftsminister eine Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 2 GWB erteilen, jedoch ist dann immer noch eine Befreiung vom Kartellverbot des EWG-Vertrages nach dessen Art. 85 Abs. 3 nötig. lil/difu
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Jahrhundertvertrag, Steinkohlebergbau, Bergbau, Stromerzeugung, Energiepolitik, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Energieversorgungsunternehmen, Europarecht, Gemeindeunternehmen, Industrie, Wirtschaftspolitik, Energie, Versorgung/Technik, Strom
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Göttingen: (1990), XXV, 180 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1990)
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Jahrhundertvertrag, Steinkohlebergbau, Bergbau, Stromerzeugung, Energiepolitik, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsbeschränkung, Energieversorgungsunternehmen, Europarecht, Gemeindeunternehmen, Industrie, Wirtschaftspolitik, Energie, Versorgung/Technik, Strom