Haftpflichtversicherungen des WEG-Verwalters.
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1990
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Es wird der Begriff und der Gegenstand der Haftpflichtversicherung kurz erläutert und ausführlich auf den Schutz durch die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen der WEGs eingegangen. Dieser betrifft die Mitversicherung des Verwalters über die WEG-Versicherung, die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz, Probleme bei der Vertragsgestaltung und Obliegenheiten bei Schadensfällen. Für jeden WEG-Verwalter, der ein eigenes Büro betreibt, ist der Abschluss einer sog. Bürohaftpflichtversicherung zu empfehlen. Dazu wird die Begriffserklärung bzw. der Versicherungsumfang, Ausschlüsse vom Versicherungsschutz und Kosten der Bürohaftpflichtversicherung besprochen. Die Privathaftpflichtversicherung wird im Rahmen dieser Erörterungen nur dargestellt, um zu verdeutlichen, wie Schadensfälle aus dem privaten Bereich des Verwalters abzugrenzen sind von solchen, die aus der beruflichen Tätigkeit resultieren. Die dargestellten Versicherungen ergänzen sich zwar, bieten jedoch keinen speziellen Versicherungsschutz für das Berufsbild eines WEG-Verwalters. Dazu wird das Modell einer speziellen Haftpflichtversicherung des WEG-Verwalters vorgestellt. (hg)
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 20(1990), Nr.3, S.78-82