Ein Loch von wenigen Millimetern - und die bauliche Veränderung. Breitbandverkabelung und WEG - diesmal der Standpunkt der Bundespost.
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
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Zusammenfassung
Der Autor untersucht die Frage, ob die Breitbandverkabelung in Wohnungseigentumsanlagen eine bloße Verwaltungsmaßnahme oder bauliche Veränderung, die wegen des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme zu dulden ist, anzusehen ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der oder die Grundstückseigentümer lediglich verpflichtet sind, die Einrichtung des postalischen Breitbandanschlusses im Keller zu dulden. Für die "private Breitbandanlage", also die Hausinnenverkabelung, gilt diese Erklärung nicht, da diese ausschließlich als private Einrichtung hergestellt wird. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Kabelfernsehen, Breitbandverkabelung
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Wohnungseigentum, Hamburg 35(1984)Nr.1, S.3-5, Abb., Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Kabelfernsehen, Breitbandverkabelung