Enteignungsrecht - Angebot zum freihändigen Erwerb. §§ 85 Abs.1, 87 Abs.2, 99 Abs.1, 100 Abs.1 und 4 BBauG.BGH, Urteil v. 16.12.1982 - Az.III ZR 123/81 - OLG Hamburg.

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1983

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SEBI: Zs 2241

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Ein erneutes Angebot zum freihändigen Erwerb zu angemessenen Bedingungen braucht der Enteignung nicht vorauszugehen, wenn seine Ablehnung durch den Eigentümer mit Sicherheit zu erwarten ist. Eine langfristige Vermietung stellt keine Erwerbs- oder Berufstätigkeit dar, deren Sicherung § 100 I BBauG durch die Gewährung von Ersatzland unterstützt. -y-

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Baurecht 14(1983)Nr.3, S.249-250, Lit.

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