BID-Einführung und Kostenauswirkung in der Verwaltung. Abschlussbericht. 18. Februar 2013.
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DE
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Hamburg
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Die Bürgerschaft hat am 28. Dezember 2004 das Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz ist in Hamburg die Einrichtung von Business Improvement Districts (BID) - im Gesetz Innovationsbereiche genannt - ermöglicht worden. BIDs sind klar begrenzte Geschäftsgebiete (Business Districts), in denen auf Veranlassung der Betroffenen in einem festgelegten Zeitraum (maximal 5 Jahre) in Eigenorganisation Maßnahmen zur Quartiersaufwertung (Improvement) durchgeführt werden. Finanziert werden BIDs durch eine Abgabe, die alle im Gebiet ansässigen Grundeigentümer zu leisten haben. Mit dem entsprechenden Senatsbeschluss vom 28. September 2004 wurden die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und die Finanzbehörde beauftragt, dem Senat nach zwei Jahren einen Erfahrungsbericht vorzulegen, in dem neben der Auswertung der Pilotprojekte auch auf die Kostenauswirkung in der Verwaltung und deren Deckung durch die erhobene Verwaltungskostenpauschale eingegangen wird. Dies geschah im August 2007. In diesem Zusammenhang beschloss der Senat aufgrund der schmalen Datenbasis, die Evaluierung über den Verwaltungsaufwand aller laufenden und in Vorbereitung befindlichen Projekte für zwei weitere Jahre fortzuführen. Die Ergebnisse sind im Bericht aufgeführt.
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