Ausweisung des Standortes einer Müllverbrennungsanlage.

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IRB: Z 1814
ZLB: Zs 2851-4

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Abstract

Der Plangeber ist verfassungsrechtlich nicht gehalten, bereits bei der Sicherung des Standortes für eine Müllverbrennungsanlage durch einen Gebietsentwicklungsplan die konkreten Auswirkungen der Anlage auf die Umgebung im Detail in den Blick zu nehmen. Unterschreitet er mit der Standortausweisung den im sogenannten Abstandserlaß NW vorgesehenen Schutzabstand, so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn er die immissionsschutzrechtliche Situation nicht offensichtlich verkannt oder eindeutig fehlerhaft abgewogen hat. Im Verfahren der Aufstellung eines Gebietsentwicklungsplans zur Sicherung des Standortes für eine Müllverbrennungsanlage war nach dem LPIG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.10.1989 (GVNWS. 476) keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr.22

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S.690-694

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