Die behördliche Genehmigung als Rechtfertigungsgrund.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: BH 533
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Mehrere Tatbestände im besonderen Teil des Strafgesetzbuches (StGB) und eine Fülle von Bestimmungen des Nebenstrafrechts machen die Strafbarkeit des Täters von dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer behördlichen Genehmigung zur Verwirklichung des Unrechtstatbestandes abhängig. In welchen Fällen (z. B. beim Vorsatzdelikt, Fahrlässigkeitsdelikt) die behördliche Genehmigung als Unrechtsausschlußgrund zum Tragen kommt, ist Hauptuntersuchungsziel der Arbeit. Neben einer Übersicht über die in Betracht kommenden Strafbestimmungen (z. B. Pargr. 284 StGB, Glücksspiel) werden die Grundlagen der Rechtfertigung eruiert, um alsdann die behördlichen Genehmigungen der betreffenden Delikte auf ihren rechtfertigenden Charakter zu untersuchen. kp/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Strafrecht, Rechtfertigung, Behörde, Genehmigung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Freiburg: Selbstverlag (1967), XV, 267 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1967)
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Strafrecht, Rechtfertigung, Behörde, Genehmigung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung