Sog. Milieuschutz durch gemeindliche Vorkaufsrechte. Durchsetzung und alternative Grundstücksverfügung.

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IRB: Z 925
SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478

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Abstract

Seit in den Gemeinden Umfang und Selektivität der Stadtrandwanderung bekannt ist, wird versucht, die in der Regel besser verdienenden Abwanderer durch Wohnungsmodernisierung, Angebote von Stadthäusern und durch Wohnumfeldverbesserungen in den Stadtgrenzen zu halten bzw. zur Rückwanderung zu veranlassen. Diese Maßnahmen richten sich dabei im allgemeinen gegen die gebietsansässige Bevölkerung. Der Autor erläutert dagegen die mit dem Städtebauförderungsgesetz und dem Bundesbaugesetz bereitgehaltenen Instrumente - Erhaltungssatzung, Vorkaufsrecht, freihändiger Erwerb, Versagungen, um Wohnumfeldverbesserungen und Wohnungsmodernisierungen gemeinwohlorientiert zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der vorhandenen Bevölkerung zu betreiben. kr

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Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sozialstruktur, Stadtrandwanderung, Stadtentwicklung, Stadtumbau, Wohnumfeldverbesserung, Modernisierung, Bausubstanz, Vorkaufsrecht, Verkehrswert, Rentabilität, Milieuschutz

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Arch + (1980)Nr.54, S.10-13, Lit.

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Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Sozialstruktur, Stadtrandwanderung, Stadtentwicklung, Stadtumbau, Wohnumfeldverbesserung, Modernisierung, Bausubstanz, Vorkaufsrecht, Verkehrswert, Rentabilität, Milieuschutz

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