Umweltprüfung für Regionalpläne.
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DE
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Hannover
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ZLB: 2003/964-4
IFL: Z 0139 - 300
IFL: Z 0139 - 300
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KO
SW
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Abstract
Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, die mit ihrer Veröffentlichung am 21. Juli 2001 (ABl. EG L 197/30) in Kraft getreten und binnen drei Jahren in nationales Recht umzusetzen ist, wird nicht zuletzt für die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Bedeutung entfalten. Ziel der Richtlinie 2001/42/EG ist es gemäß Art. 1, "im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen einbezogen werden, indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, entsprechend dieser Richtlinie einer Umweltprüfung unterzogen werden." Die Untersuchung setzt sich mit den verschiedenen Teilaspekten auseinander, wie z.B. dem Geltungsbereich und dem Verfahren der Umweltprüfung, der Abschichtung, der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Scoping), dem Umweltbericht, der Überwachung der Umweltauswirkungen und der Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Raumordnungsrecht. Es werden zu den verschiedenen Bereichen Empfehlungen gegeben. difu
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V, 160 S.
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ARL-Arbeitsmaterial; 300