Verkehrsberuhigung. Ziele, Maßnahmen und Rechtsfragen. Die Verkehrsberuhigung wird in den nächsten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt der kommunalpolitischen Diskussion rücken.
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SEBI: ZS 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
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Zusammenfassung
"Die Meinungsvielfalt über die Ziele der Verkehrsberuhigung reicht von der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse über die Verbesserung des Wohnumfeldes bis hin zu umfassenden stadtentwicklungspolitischen Konzeptionen. Je nachdem, welche Ziele der Verkehrsberuhigung man in den Vordergrund rückt, welchen Grad man anstrebt und welche Gegebenheiten man vorfindet, wird man auf geeignete stadtplanerische, verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen zurückgreifen müssen. Erst wenn die Entscheidung zugunsten einer bestimmten Maßnahme bzw. Maßnahmenkombination gefallen ist, kann eine sinnvolle Untersuchung der dabei zu beachtenden Rechtsfragen im Hinblick auf Planungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht und Haftungsrecht erfolgen." (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Verkehrsberuhigung, Gesamtkonzept, Städtebaurecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Haftungsrecht, Ziel, Maßnahme, Stadterneuerung, Verkehr
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 39(1985), Nr.5, S.163-169, Lit.
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Verkehrsberuhigung, Gesamtkonzept, Städtebaurecht, Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Haftungsrecht, Ziel, Maßnahme, Stadterneuerung, Verkehr