Skalenreduktion - ein Mittel gegen schlechte Wohnanlagen?
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Ab 1. Januar 1991 gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung auch in der bisherigen DDR (zunächst mit Übergangsregelungen bis 1995). Die Wiedervereinigung lässt auch eine alte Diskussion wiederaufleben über das sog. Reduktionsverfahren bei lagebdingt erhöhtem Wärmebedarf. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird der unterschiedlich hohe Wärmebedarf einzelner Wohnungen innerhalb derselben Wohnanlage nivelliert oder auch verschleiert. Die Mehrkosten für die Beheizung schlecht isolierter Außen- und Dachwohnungen werden dabei durch die gesamte Wohngemeinschaft getragen. Der Unterschied im Wärmebedarf einzelner Wohnungen wird umso größer, je unwirtschaftlicher die Heizungsanlage arbeitet und je mangelhafter die Wärmedämmung des Baukörpers ist. Durch Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung wurden die Unterschiede im Wärmebedarf eklatant. Für die ehemalige DDR gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die kurz aufgezählt werden. (hg)
Beschreibung
Schlagwörter
Bausubstanz, Wärmedämmung, Heizkostenverteiler, Reduktionsverfahren, Wohnwert, Skalierungsmethode, Heizkostenverordnung, Recht, Wohnung
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.11, S.575-577
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Bausubstanz, Wärmedämmung, Heizkostenverteiler, Reduktionsverfahren, Wohnwert, Skalierungsmethode, Heizkostenverordnung, Recht, Wohnung