BremLBO § 10 Abs.2. OVG Bremen, Urteil vom 4.12.1979 - I BA 95/78.

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1980

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Ob für 6 Einfamilienreihenhäuser, die in Wohnungseigentum auf gemeinschaftlichem Grundstück stehen, die Einrichtung eines Kinderspielplatzes grundsätzlich verlangt werden kann, bleibt offen. Der Begriff "Art der Wohnung" bezieht sich nicht nur auf Gegebenheiten innerhalb der Umfassungsmauern, sondern erstreckt sich auf die Zuordnung von Terassen- und Gartenflächen zu den einzelnen Wohnungen. So ist vorstellbar, dass für ein Mehrfamilienhaus in dörflicher Umgebung ein Kinderspielplatz nicht erforderlich ist, weil die Umgebung in räumlicher und sozialer Hinsicht genügend frei zugänglichen Betätigungsraum für Kinder bietet. rh

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.3, S.Aus der Rechtsprechung.

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