Auswirkungen des Sozialstaatsprinzips auf das Beamtenverhältnis unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

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SEBI: CP 165

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Abstract

Das deutsche Beamtenrecht konnte sein ursprüngliches Erscheinungsbild trotz der Schaffung eines Grundgesetzes bewahren.Die Folge ist, daß die Grundsätze des Rechtsstaats- und des Sozialstaatsprinzips bis heute nicht in vollem Umfang auf das Beamtenrecht angewendet worden sind und bestehende Regelungen im Beamtenrecht nicht zweifelsohne mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen übereinstimmen.Im einzelnen werden nach einer Begriffsbestimmung von Sozialstaatlichkeit und ihrem Einfluß auf das Beamtenrecht die Auswirkungen des Sozialstaatsprinzips auf den Umfang der Fürsorgepflicht, die Besoldung des Beamten unter Würdigung des Alimentationsgedankens und auf seine Familie (Beihilfen bei Krankheit, Geburts- und Sterbefällen) behandelt. kp/difu

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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstherr, Fürsorgepflicht, Sozialstaatsprinzip, Besonderes Gewaltverhältnis, Ernennung, Zusicherung, Besoldung, Recht, Verwaltung

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Würzburg: (1966), XXVI, 152 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1967)

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Beamter, Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstherr, Fürsorgepflicht, Sozialstaatsprinzip, Besonderes Gewaltverhältnis, Ernennung, Zusicherung, Besoldung, Recht, Verwaltung

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