Luftreinhaltegesetz. Messen ist gut - Gesamtüberprüfung ist besser!

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IRB: Z 1029

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Mit der Verordnung vom 8.10.1984 trat das geänderte Salzburger Luftreinhaltegesetz in Kraft. Damit wird eine jährliche Überprüfung der Abgase von Feuerungsanlagen, ab 11 KW für gasförmige und flüssige Brennstoffe und ab 25 KW für Holz und Gasthermen, gesetzlich gefordert. Gleichzeitig wird die Einhaltung des höchst zulässigen Schwefelgehaltes des Brennstoffes festgelegt. Dadurch soll eine wesentliche Einschränkung der Umweltbelastung erreicht werden. Allerdings sagt das Messen allein noch nichts über den Zustand der gesamten Feuerungsanlage aus, deshalb sind auch Regelanlagen, Sicherheitsarmaturen, Ölbrenner, Brandschutzeinrichtungen etc. zumindest einmal im Jahr zu überprüfen. Dies sollte durch eine anerkannte Fachfirma erfolgen. (hg)

Beschreibung

Schlagwörter

Luftreinhaltung, Feuerungsanlage, Abgas, Luftreinhaltegesetz, Abgasmessung, Umwelt, Umweltpflege, Luft

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Bau- und Bodenkorrespenz (bbk), (1985), Nr.6, S.18, 20, Abb.

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Luftreinhaltung, Feuerungsanlage, Abgas, Luftreinhaltegesetz, Abgasmessung, Umwelt, Umweltpflege, Luft

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