Nationales Infrastrukturrecht zur See.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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RE
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Abstract
Zunehmende Nutzungs- und Schutzkonflikte, etwa zwischen wirtschaftlichen, verkehrlichen Raumansprüchen und ökologischen Schutz- und Freihalteerfordernissen, machen eine infrastrukturelle Steuerung, wie sie von der Landseite her bekannt ist, auch zur See erforderlich. Der Beitrag geht der Frage nach, wie weit diesbezügliche erste Ansätze im nationalen Recht reichen, ob sich insoweit eine Fortentwicklung anbietet oder ob ein eigenständiges maritimes Infrastrukturrecht geschaffen werden sollte. Letzteres wird im Ergebnis favorisiert, freilich unter gebührender Einbeziehung des auch zu Wasser unmittelbar einsetzbaren Raumordnungsrechts und seiner vornehmlich planerischen Instrumente.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 5
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S. 265-274