Der eigene und der übertragene Wirkungsbereich der Gemeinde im Kanton Zürich.
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SEBI: CN 365
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DI
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Abstract
Die Tätigkeit der Gemeinden wird im allgemeinen in einen eigenen und einen übertragenen Wirkungsbereich eingeteilt, ohne daß diese Begriffe allerdings eindeutig geklärt sind. Diese Arbeit hat zum Ziel, die bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse der Kontroverse über den Wirkungsbereich der Gemeinden zusammenzufassen und aus dem Blickwinkel des Kantonal-Zürcherischen Rechts einen Beitrag zum tieferen Verständnis der Gemeindeautonomie zu leisten. Nach einer begrifflichen Einführung wendet sich der Autor der Ermessenstheorie zu, das heißt, daß die Gemeinden bei der Ausführung der Gemeindeaufgaben nach dem freien Ermessen vorgehen. Danach behandelt er die Autonomie der Gemeinden in einzelnen Sachfragen. Im Anhang findet sich eine systematische Übersicht in Tabellenform über 256 einzelne Gemeindeaufgaben. im/difu
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Gemeindeautonomie, Gemeindeaufgabe, Ermessenstheorie, Theorie, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Ermessen, Wirkungsbereich, Recht, Verwaltung
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Zürich: Selbstverlag (1964), 141 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1964)
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Gemeindeautonomie, Gemeindeaufgabe, Ermessenstheorie, Theorie, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Ermessen, Wirkungsbereich, Recht, Verwaltung