Die rechtliche Stellung des Bundes im Vertragswerk zur Neuordnung des Ruhrbergbaus.

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SEBI: 72/1523

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Die Betätigungen des Bundes im Rahmen der Neuordnung des Ruhrbergbaus erweisen sich als zulässige Maßnahmen staatlicher Wirtschaftslenkung und Sozialgestaltung. Der Grundvertrag zur Gründung der Ruhrkohle AG enthält einen zivilrechtlichen und einen öffentlichrechtlichen Vertrag. Im Subventionsvertrag übernimmt der Bund die unmittelbare Verpflichtung zur Gewährung von Subventionen. Sein Handeln ist dem Rechtscharakter nach öffentlichrechtlich. Aus den einzelnen Bestimmungen des Vertragswerkes ergeben sich für den Bund keine rechtlichen Möglichkeiten, nachhaltig auf die Geschäftspolitik der Ruhrkohle AG einzuwirken. Seine Prüfungs- und Aufsichtsrechte sind nicht weitergehend als gegenüber anderen Subventionsempfängern. Für Streitigkeiten zwischen Bund und RAG sind die staatlichen Gerichte zuständig.

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Neuordnung, Recht, Bund, Vertragsart, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht

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Köln: Heymann (1972) 168 S., Lit.; Zus.; (jur.Diss.; Münster 1971)

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Neuordnung, Recht, Bund, Vertragsart, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht

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Schriften zum Wirtschafts-, Handels-, Industrierecht; 4