Standortgerechte Lösungen. Stadtwerke und Bürgerbeteiligung.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Städte, Gemeinden und Regionen spielen heute und auch künftig eine zentrale Rolle beim Umstieg auf ein regeneratives Energiesystem. Akzeptanz und Akteursvielfalt sprechen dabei für kommunale Beteiligungsmodelle, denn von Stadtwerken und Privatleuten gemeinsam getragene Investitionen in kommunale Energieprojekte stärken die regionale Wertschöpfung. In Zeiten unsicherer Finanzmärkte können private Beteiligungen an solchen Vorhaben auch als langfristige und sichere Kapitalanlage zunehmend attraktiv werden. Bei der Umsetzung gemeinsamer Energiewendeprojekte gilt es, für jedes Vorhaben die optimale Kooperationsform zu finden. In dem Beitrag werden unterschiedliche Formen vorgestellt: Bürgerinnen und Bürger können unmittelbar durch den Einsatz von Eigenkapital investieren, Genossenschafts- oder Unternehmensanteile erwerben oder direkt in die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen involviert sein. Typische Organisationsformen sind die eingetragene Genossenschaft, die GmbH & Co. KG, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ein Verein oder eine Stiftung. Für gemeinsame Energiewendeprojekte von Stadtwerken und Bürgerschaft spielen viele rechtliche Vorgaben eine Rolle. Durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben sich die Anforderungen an die Umsetzung von Projekten zwar erhöht, gleichzeitig bieten sich aber auch Chancen für neue Partnerschaften. Ansatzpunkte für Energieprojekte können auch außerhalb der EEG-Förderung liegen - etwa in Mieterstrommodellen und anderen dezentralen Versorgungskonzepten.
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Der Gemeinderat
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Nr. 12
Nr. 1
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S. 43-44