Abstellen eines Gerätewagens im Halteverbot. StVO 1970 § 12 Abs.1 Nr.6a; BGB §§ 823, 276; StVG § 7. BGH, Urteil v. 25.1.1983 - Az. VI ZR 212/80 - OLG Frankfurt/M., LG Frankfurt/M.

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1983

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Das absolute Halteverbot dient nicht nur dem Schutze des fließenden Verkehrs, sondern auch dem Schutze der die Fahrbahn überquerenden Fußgänger. Der Fahrer, der einen zur Baustelle gehörenden Gerätewagen im Halteverbot abstellt, handelt nicht schuldhaft, wenn er nach den Besonderheiten des Streitfalles der Meinung sein durfte, das Halteverbot erstrecke sich nicht auf den Gerätewagen; jedoch haftet der Halter des Gerätewagens nach § 7 StVG. -z-

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Baurecht 14(1983)Nr.3, S.288-290, Lit.

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