Nutzung von Steinbrüchen als Deponiestandorte unter besonderer Berücksichtigung zukünftiger Gesetzgebung. - TA Siedlungsabfall-.
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DE
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0028-1034
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IRB: Z 632
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Abstract
Nutzung stillgelegter Steinbrüche zu Deponiezwecken hat Tradition. Beurteilung des Untergrundes oder der Ablagerungstechnik fand bis vor wenigen Jahren nicht statt. Heute ergeben sich daraus häufig kostenaufwendige Altlasten. Beurteilung der Eignung setzt umfangreiche Vorerhebungen und Untersuchungen voraus. Bundeseinheitliche Regelung durch die TA Abfall. Ausführungen zu Zielen der Abfallwirtschaft, Definition Abfall/Wirtschaftsgut. Abfallaufkommen, Verwertungsvorgaben. Forderungen der TA Siedlungsabfall. Bedeutung von Steinbrüchen für die Abfallwirtschaft. (eg)
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Die Naturstein-Industrie
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Nr.9
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S.9,11-20