Kosten-, Unternehmens- und Bewilligungsmiete. Das Arbeitspapier des Bundesbauministeriums.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Die bisher übliche Kostenmiete wird vermutlich bald aufgegeben werden. Nach einem Arbeitspapier des Bundesbauministeriums - ein Gesetzentwurf mit dem Titel Gesetz zur Vereinfachung wohnungsrechtlicher Vorschriften - soll im Zuge einer Art Bewilligungsmiete den Wohnungsunternehmen die Möglichkeit gegeben werden, einen Ausgleich zwischen zu billigen und zu teueren Sozialwohnungen herzustellen. Zwar halte das Ministerium grundsätzlich am Prinzip der Kostenmiete fest, doch soll innerhalb der Wohnungen eines Unternehmens ein Mietausgleich möglich sein. Es sollen insgesamt keine höheren Mieteinnahmen erzielt werden. hg
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Wohnungswesen, Wohnungsrecht, Finanzierung, Miete, Kostenmiete, Sozialwohnung
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.4, S.151
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Wohnungswesen, Wohnungsrecht, Finanzierung, Miete, Kostenmiete, Sozialwohnung