Die Gefahr einer Einschränkung der Autonomie der Gemeinden durch die Zweckzuweisungen, erläutert am Beispiel Nordrhein-Westfalen.

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SEBI: DB 284

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Ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Selbstverwaltung ist die Finanzhoheit, die durch von Bund und Ländern gewährte Zweckzuweisungen für bestimmte Gemeindeaufgaben erheblich beeinträchtigt werden kann. Nach einer Skizze der historischen Entwicklung von Zweckzuweisungen seit 1870 folgt eine Beschreibung ihrer Stellung in der gemeindlichen Finanzwirtschaft. Die Zweckzuweisungen gliedern sich in solche , die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden (hiervon werden untersucht Zuschüsse für Straßenunterhalskosten, Auftragsverwaltung und Schulfinanzgesetz), Zuweisungen aufgrund veröffentlichter Richtlinien (hiervon werden untersucht Zuschüsse für Straßenbau, Landesjugendplan und Feuerschutz) sowie Zuweisungen aufgrund nicht veröffentlichter Richtlinien (hiervon werden untersucht Zuschüsse zum Schulbauprogramm, zur Kriegsschädenbeseitigung, für Gemeinden mit starker Bevölkerungszunahme, für Maßnahmen der Strukturverbesserung und anläßlich der Errichtung von Bundeswehrgarnisonen). Für den Fall einer künftigen Finanzreform wird nicht gefordert, im Interesse einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung gänzlich auf Zweckzuweisungen zu verzichten. Vielmehr sollten die objektivierten Zuweisungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bestehen bleiben, weil diese die Ausgabenhoheit der Gemeinden am wenigsten beeinträchtigen. bg/difu

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Zweckzuweisung, Kommunale Selbstverwaltung, Finanzpolitik, Haushaltswesen, Finanzausgleich

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Köln: (1966), 76 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Zweckzuweisung, Kommunale Selbstverwaltung, Finanzpolitik, Haushaltswesen, Finanzausgleich

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