Verwaltungsrechtliche Probleme der amtlichen Verkehrszeichen. Rechtsnatur - Befolgungspflicht - Ersatzleistung - Rechtsschutz.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1970
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: 71/2079
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Die Bestimmung der Rechtsnatur von Verkehrszeichen läßt sich nicht nach dem Adressatenkreis treffen. Vielmehr ist auf Inhalt, Zweck und Funktion der Verkehrszeichen abzustellen. Die teleologische und systematische Interpretation zwingen dazu, die Verkehrszeichen als atypische Allgemeinverfügungen einzuordnen. Sie sind als fortwirkende Verwaltungsakte grundsätzlich angreifbar. Die Nachprüfbarkeit in einem Verfahren nach OWiG beschränkt sich auf die Fälle der Nichtigkeit. Der Suspensiveffekt betrifft alle durch die Regelung Betroffenen. Die Verkehrssicherungspflicht hat entgegen der Ansicht des BGH einheitleich öffentlich-rechtlichen Charakter.
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Stuttgart, (1970) XIX/221 S., Lit.