Armut macht krank! Bd. 1-3.

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Berlin

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ZLB: 2003/2490-1.-3.-4

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Abstract

"Leistungen zur Primärprävention sollen den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen." Der § 20 aus dem SGB V ist Resultat der Gesundheitsreform 2000 und formuliert erstmals in der Geschichte der deutschen Sozialgesetzgebung den Auftrag an das Gesundheitswesen, sozial bedingte Ungleichheit zu vermindern. Diese Gesetzesnovelle ist nicht zuletzt ein Eingeständnis der Tatsache, dass Armut - als massivste Ausformung von Ungleichheit - ein Problem auch in Deutschland ist und als wesentliches Krankheitsrisiko verstanden werden muss. Die Zusammenstellung basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen des 6. Kongresses "Armut und Gesundheit" und verdeutlicht am Beispiel verschiedener gesellschaftlich marginalisierter Gruppen, schwierige Lebenslagen und gesundheitlicher Problembereiche, welche bedenkliche Wechselwirkungen Armut und Gesundheit aufeinander ausüben, aber auch welche Konzepte theoretisch denkbar und praktisch umsetzbar sind, um Armut zu begegnen. Dies unterstreicht zum einen die Notwendigkeit, Armut in Deutschland lösungsorientiert zu untersuchen und zu diskutieren. Zum anderen betonen die Beiträge, dass eine gesetzliche Vorgabe wie der § 20 kein Symbol bleiben darf, sondern vielmehr ein erster Schritt hin - oder zurück - zu einem solidarischen Gesundheitssystem sein muss, das sich seiner zentralen Aufgabe bewusst wird: der gesundheitlichen Versorgung armer und besonders bedürftiger Menschen. difu

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ca. 450 S.

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Materialien zur Gesundheitsförderung; 5, 6, 7