Vorschlag zur Neuordnung des Sparkassenwesens im Kölner Raum.

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SEBI: 80/4659-4

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Die Notwendigkeit zur Neuordnung des Sparkassenwesens im Kölner Raum ergab sich aus dem Köln-Gesetz von 1974, das die Stadt und die umliegenden Kreise und Gemeinden in ihrem gebietlichen Zuschnitt wesentlich veränderte.Seitdem liegen 29 Zweigstellen der Kreissparkasse Köln im neuen Stadtgebiet von Köln, was dem Sparkassengesetz von 1969 zuwiderläuft.Zur Anpassung des Sparkassenwesens an die kommunale Neuordnung werden verschiedene Lösungsmodelle vorgeschlagen, nämlich - die Übertragung der Kreissparkassenzweigstellen im neuen Stadtgebiet auf die Stadtsparkasse - die Übertragung auch der Kreissparkassenhauptstelle auf die Sparkassen der Stadt Köln - die Vereinigung beider Kölner Sparkassen durch Bildung eines neuen Zweckverbandes, wofür die Stadt Köln plädiert.

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Stadtumland, Gebietsreform, Sparkassenrecht, Sparkasse, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Filiale, Gebietsgliederung

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Köln: (1975), 23 S., Kt.; Abb.

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Stadtumland, Gebietsreform, Sparkassenrecht, Sparkasse, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Filiale, Gebietsgliederung

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