Rechts- und Parteifähigkeit eines noch nicht geborenen Kindes.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Der Kreis S hat als vorgeburtlicher Beistand und damit gesetzlicher Vertreter eines von einer Frau erwarteten Kindes Prozesskostenhilfe für einen Klageentwurf beantragt. In dem Klageentwurf wird beantragt, festzustellen, dass ein bestimmter Mann Vater des erwarteten Kindes sei. Dieser soll dann auch verurteilt werden, dem erwarteten Kind vom Tag der Geburt an Unterhalt i.H.v. 100% des jeweiligen Regelbetrags abzüglich des hälftigen Kindergelds zu zahlen. Die Prozesskostenhilfe wurde bewilligt vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1999 - 13 WF 122/99 - Monatszeitschrift für das Deutsche Recht (MDR) 2000 S.397. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 1
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S. 20-21/Rdnr.11