Die subjektiven öffentlichen Rechte Privater bei der Wirtschaftssubventionierung in der Bundesrepublik Deutschland.

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SEBI: 76/3098

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Abstract

Wirtschaftssubventionen gab es bereits im 16.-18. Jahrhundert als Mittel merkantilistischer Wirtschaftspolitik. Als Gegenstand rechtlicher Erörterungen haben Wirtschaftssubventionen erst in jüngster Zeit Bedeutung erlangt und erst in allerjüngster Zeit unter dem Gesichtspunkt subjektiv öffentlicher Rechte, d. h. der Rechte des Begünstigten und der des Nichtbegünstigten, zu dessen Ungunsten die Subventionswährung an den Konkurrenten eine Wettbewerbsverzerrung bewirken kann. Die bisherige Praxis der Subventionswährung läßt sich mit den traditionellen Kategorien des Verfassungsrechts nicht bewältigen, solange ungeachtet der grundlegend veränderten politisch-sozialen Verhältnisse noch immer in den Formen des bürgerlich-liberalen Rechtsstaates gedacht werden. Andererseits ist eine Abschaffung der Wirtschaftssubventionierung politisch weder wünschenswert noch durchführbar. Die Lösung muß beim Ausbau der subjektiven Rechte Privater und eines umfassenden Rechtsschutzsystems ansetzen.

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Subvention, Subjektiv öffentliches Recht, Wettbewerb, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Volkswirtschaft, Recht, Finanzen

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Clausthal-Zellerfeld: Bönecke (1975), XXVII, 196 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1975)

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Subvention, Subjektiv öffentliches Recht, Wettbewerb, Wirtschaftspolitik, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Volkswirtschaft, Recht, Finanzen

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