Naturhaushalt und Landschaftsbild in der Landschaftsplanung und in der Bauleitplanung aus rechtlicher Sicht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1380
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Autor verweist auf die Tatsache, dass aufgrund der zwingenden Anpassung an die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung "das gesetzlich geordnete Instrumentarium der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung zweck- und zielgerichtet" gleichlaufen. Beide förmlichen Aufstellunsverfahren "münden im Ergebnis in einer Satzung". Da diese auf Antrag einer richterlichen Prüfung unterliegen, müssen "in jedem Fall die förmlichen Voraussetzungen wie auch die materiellrechtlichen Inhalte an Hand der gesetzlichen Normierung genau beachtet werden". Ausführlich geht der Autor dabei auf das in beiden Planaufstellungsverfahren festgelegte Abwägungsgebot ein, das insbesondere an eine Landschaftsplanung erhebliche Anforderungen stellt. kr
Description
Keywords
Recht, Planungsrecht, Planaufstellung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Naturhaushalt, Landschaftsbild, Satzung, Normenkontrolle, Abwägungsgebot
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Wissenschaft und Umwelt, Wiesbaden (1982)Nr.2, S.100-107, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Recht, Planungsrecht, Planaufstellung, Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Naturhaushalt, Landschaftsbild, Satzung, Normenkontrolle, Abwägungsgebot