30 Jahre Zweites Wohnungsbaugesetz. Ein Rückblick.

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SEBI: Zs 789-4
IRB: Z 177
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Am 1. Juli 1956 ist das II. Wohnungsbaugesetz in Kraft getreten, ein Gesetz nach dessen Grundsätzen und Einzelvorschriften bisher rund 5,2 Mio. Wohnungen gefördert worden sind. Sowohl die wohnungspolitische Ausgangslage und die Entstehung des Gesetzes als auch die Förderungsziele und die Förderungsvorränge sowie der Übergang von der Richtsatzmiete zur Kostenmiete werden skizziert. Wichtige Änderungen des Gesetzes z.B. bezüglich der Einkommensgrenzen und der entstandenen Fehlbelegung, der Einführung des 2. Förderungsweges ab 1966 etc. werden angesprochen. Das Schwergewicht der staatlichen Wohnungsbauförderung sei bereits vom Bund auf die Länder verlagert worden und eine Aufhebung des Gesetzes sei in Betracht zu ziehen. (bb)

Beschreibung

Schlagwörter

Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbauförderung, Kostenmiete, Zweites Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbaupolitik, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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Bundesbaublatt 35(1986), Nr.11, S.630-632, Tab.

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Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbauförderung, Kostenmiete, Zweites Wohnungsbaugesetz, Wohnungsbaupolitik, Wohnen/Wohnung, Sozialwohnung

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