Vermietung von Wohn- oder Geschäftsraum? Verwendung der Mieträume als Wohnheim.

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1983

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Zusammenfassung

Werden die Räume eines Gebäudes zur Benutzung als Wohnheim vermietet, so liegt kein Mietvertrag über Wohnraum vor, obwohl die vermieteten Räume zum Wohnen geeignet sind. Denn für die Vertragsparteien liegt der vertragsgemäße Gebrauch der Räume durch den Mieter gerade nicht im Wohnen, sondern im Weitervermieten (wenn auch zu Wohnzwecken). Es ist dabei unerheblich, wenn der Mieter mit dem Anmieten der Räume soziale Zwecke verfolgt und mit der Weitervermietung keinen Gewinn erzielen will. rh

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 36(1983)Nr.1, S.37, Lit.ZMR-Kurznachrichten.

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