Die Erleichterung, wenn niemand zum Amtsgericht läuft. § 10 WEG - Der Ärger mit den Tausendsteln und der Ausweg.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Abstract

Um Streitigkeiten in der Wohngemeinschaft zu vermeiden und eine gerechte Kostenverteilung unter den Eigentümern von Eigentumswohnungen zu erreichen, bedarf es einer eindeutigen Formulierung der Teilungserklärung. Da diese nur mit Zustimmung aller Wohneigentümer geändert werden kann, können sich unzureichende Formulierungen negativ auswirken. Der Autor empfiehlt daher eine Formulierung in der Teilungserklärung, die zulässt, dass eine Änderung der Verteilungsschlüssel von den Wohnungseigentümern auch mit einer Zwei-Drittel oder Drei-Viertel Mehrheit beschlossen werden kann. hb

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Wohnungsrecht, Eigentum, Eigentumswohnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Teilungserklärung, Verteilungsschlüssel, Wohnungseigentumsgesetz, Formulierung

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Wohnungseigentum, Hamburg 33(1982)Nr.2, S.20-21

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Wohnungsrecht, Eigentum, Eigentumswohnung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Teilungserklärung, Verteilungsschlüssel, Wohnungseigentumsgesetz, Formulierung

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