Staatliche Mitwirkungsbefugnisse bei kommunalen Grundstücksveräußerungen unter besonderer Berücksichtigung der bayerischen Rechtslage.

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München

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ZLB: 95/3984

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DI

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Abstract

Die Handhabung staatlicher Genehmigungsvorbehalte in der gemeindlichen Vermögenswirtschaft bedeutet grundsätzlich (also nicht immer) nur die Funktion als Rechtsaufsicht (Kontrolle über die rechtlichen Grundlagen). Nach einer rechtshistorischen Darstellung der Entstehung staatlicher Mitwirkungsrechte in Bayern behandelt die Arbeit diese Rechte insbesondere unter dem Aspekt, daß der Genehmigungsvorbehalt nach Art. 75 Abs. 5 Bayerische Gemeindeordnung in Bayern abgeschafft wurde, so daß die Kommunen nicht mehr auf die Erteilung der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde warten müssen. Im folgenden analysiert der Autor anhand der einzelnen Erscheinungsformen kommunaler Grundstücksveräußerungen den Handlungsspielraum der Gemeinden. Danach werden Rechtsnatur und Wirkungsweise des Genehmigungsverfahrens durchleuchtet. rebo/difu

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ca. 220 S.

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