Maßnahmen und Handlungsspielräume zur Parkraumbeschränkung in Innenstadtbereichen.

Pfeifle, Manfred/Friedrichsen, Klaus
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1989

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IRB: Z 629

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Zusammenfassung

Die Notwendigkeiten und Forderungen für Maßnahmen zur Parkraumbeschränkung bzw. -bewirtschaftung bestehen für die Innenstadtbereiche der Großstädte bereits seit langem. So wurde im GVP 1965 der Landeshauptstadt Stuttgart eine Parkraumkonzeption entwickelt, in der das vorgeschlagene System der Parkraumbeschränkung von den Grundzügen ausging, Kurzparker uneingeschränkt, mittlere Parkvorgänge nur noch mittelbar und Lang-/Dauerparker nicht mehr zuzulassen. Die Parkraumerhebung von 1977 hat für das Untersuchungsgebiet Stuttgart-Mitte insgesamt rd. 30200 Stellplätze ergeben, die sich je zur Hälfte auf öffentliche und private Stellplätze aufteilen. Auf den privaten Flächen standen rd. 70% für Dauerparker zur Verfügung, bei öffentlichen Parkhäusern lag der Anteil bei rd. 36% und im Straßenraum bei rd. 9%. Schwerpunkt des Parkraumberichts von 1977 war die Vorlage einer Parkraumkonzeption entsprechend dem sog. "qualifizierten Parkraumbedarf". Im Parkraumbericht 1988 werden die Parkraumerhebungen 1978 und 1983 dokumentiert. Der Gesamtbestand hat sich 1983 gegenüber 1977 um rd. 24% auf rd. 37500 Stellplätze in Stuttgart-Mitte erhöht, davon sind rd. 21000 Stellplätze für Dauerparker vorgesehen. Verglichen mit der berechneten Zahl der rechtlich möglichen Stellplätze muß für den Gesamtbestand noch mit einem Zuwachs von rd. 20000 Stellplätzen gerechnet werden.

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Straßenverkehrstechnik, Bonn 33(1989), Nr.1, S.1-5, Abb.;Tab.;Lit.

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