Auswirkungen der TSI Infrastruktur auf Vorhaben im Bereich des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs.

Boorberg
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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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Abstract

Die Europäische Kommission hat am 30.5.2002 u.a. die "Entscheidung über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Infrastruktur des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 96/48/EG" erlassen (TSI Infrastruktur). Die Konsequenzen sind noch nicht völlig absehbar; bei Vorhabenträgern, Genehmigungsbehörden und anderen Beteiligten ist eine erhebliche Unsicherheit diesbezüglich feststellbar. Der Beitrag befasst sich mit dem Regelungsgehalt der Entscheidung über die TSI Infrastruktur und ihren Rechtswirkungen auf Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen in Deutschland. Zunächst wird auf die Richtlinie 96/48/EG als normative Grundlage der Entscheidung über die TSI Infrastruktur eingegangen. Nach Erörterung des Anwendungsbereichs der Entscheidung über die TSI Infrastruktur werden ihre Auswirkungen auf das nationale Recht unter den für den Schutz von Umwelt und Anwohnern relevanten Aspekten der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie verfahrensbezogen diskutiert. Abschließend wird untersucht, ob Anwohner oder Eisenbahnverkehrsunternehmen subjektiv-öffentliche Rechte aus der Entscheidung über die TSI Infrastruktur ableiten und klagweise geltend machen können. difu

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 23

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S. 711-720

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