Zielartenkonzepte als Instrument für den strategischen Schutz und das Monitoring der Biodiversität in Großschutzgebieten.

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0034-0111

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ZLB: Kws 150 ZB 6820

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Abstract

Biodiversität ist in ihrer Komplexität nicht einfach messbar - zu ihrer Quantifizierung bedarf es einer Auswahl von (Tier- und Pflanzen-)Arten, die Biodiversität repräsentieren. Die kriteriengestützte systematische Selektion von Zielarten als Stellvertreter der Lebensgemeinschaften (Biozönosen) in den charakteristischen Biotop- bzw. Ökosystemtypen eines Planungsraumes stellt eine pragmatische Lösungsmöglichkeit dar, um Ziele des Naturschutzes qualitativ und quantitativ herzuleiten und zu begründen. Sie bietet einfache Indikatoren, um unter anderem die Nachhaltigkeit von Flächennutzungen und den Erfolg von Naturschutzmaßnahmen nachzuweisen und um Schutzziele in der Öffentlichkeit zu kommunizieren. Das gilt ganz besonders in Großschutzgebieten, die gemäß Zielbestimmung als großräumige Landschaftsausschnitte Schutz- und Nachhaltigkeitsziele erfüllen sollen. Der Beitrag definiert den Begriff und die Funktionen von Zielarten mit besonderem Blick auf Großschutzgebiete. Am Beispiel der Naturparke Spessart und Diemelsee wird das methodische Vorgehen zur Aufstellung eines Zielartenkonzepts mit anzuwendenden Kriterien beschrieben. Im Falle des Naturparks Diemelsee erfolgt dabei ein besonderer Fokus auf Pflanzen- und Tierarten, die empfindlich auf den Klimawandel reagieren, weil diese in besonderem Maße schutzrelevant sind. Ein innovativer Ansatz beschreibt den Einsatz von Zielarten im Rahmen einer Vermarktung von Bioprodukten aus Biosphärenreservaten, welche belegbar Biodiversität fördern. Zielarten müssen so ausgewählt werden, dass ihr Raumanspruch der jeweiligen Planungsebene angemessen ist. Dann können sie Schutzanliegen der Biodiversität in raumrelevante Planungen integrieren. Die zielartenbezogene Bewertung erlaubt die frühzeitige Identifikation möglicher Konfliktpunkte und deren planerische Bewältigung. Dies entlastet, beschleunigt und verbilligt spätere fachplanerische Festsetzungen.

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr. 6

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S. 509-524

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