Gewerbe in Wohngebieten. Zur Auslegung § 13 BauNVO.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Gewerbetreibende und Freiberufler versuchen in zunehmenden Umfang unter Bezugnahme auf § 13 BauNVO (1977) die Genehmigung von Büroräumen in Wohngebieten zu erreichen, was durch die Gesetzesnovellierung möglich ist. Zur Definition des freien Berufes kann § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ergänzend herangezogen werden. Eine Genehmigung ist in diesem Sinne auch möglich für Berufe ähnlicher Art. Durch restriktive Genehmigung muss dafür gesorgt werden, dass die Wohnstruktur erhalten bleibt und nicht schleichend umfunktioniert wird. Zur Nutzungseinschränkung verhilft den Kommunen § 1 Abs. 4,5,7,9 BauNVO. § 13 BauNVO findet auch im Rahmen des § 34 BBauG Anwendung. hg
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 36(1984)Nr.6, S.161-162, Lit.