Sind 3 dB wahrnehmbar? Eine Richtigstellung.

Springer-VDI-Verl.
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Düsseldorf

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0174-1098

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ZLB: 4-Zs 2529
BBR: Z 189
IRB: Z 821
TIB: ZA 4580

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Abstract

Werden bei der Berechnung der Auswirkungen straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen Pegelreduzierungen kleiner als 3 dB(A) festgestellt, so wird die Veranlassung derartiger Maßnahmen von Straßenverkehrsbehörden gern mit dem Hinweis abgelehnt, dass solche Pegelunterschiede nicht hörbar oder wahrnehmbar seien. Es wird gezeigt, dass die Ablehnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen mit Pegelminderungen, die kleiner als 3 dB(A) ausfallen, mit dem Argument, solche Pegelreduzierungen seien nicht wahrnehmbar, nicht begründbar ist. Unter dem Eindruck der in der Praxis oft anzutreffenden hohen lärmentlastenden Wirkung von - akustisch gesehen gering wirksamen - Lärmminderungsmaßnahmen, ist der pauschale Verzicht auf die Umsetzung dieser Maßnahmen mit Hinweis auf das genannte "3 dB-Kriterium" nicht zu vertreten und der betroffenen Öffentlichkeit auch nicht vermittelbar. difu

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Zeitschrift für Lärmbekämpfung

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Nr. 3

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S. 80-85

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