Richtplanung im Berggebiet. Beispiel Region Berner Oberland-Ost.
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1981
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Zusammenfassung
In der Schweiz stellt der Richtplan gemäß dem Bundesamt für Raumplanung ein Instrument dar, das die Zusammenarbeit verschiedener mit raumwirksamen Aufgaben betrauter Fachplanungen koordiniert. Der Richtplan steht damit über dem regionalen Entwicklungskonzept und versucht dessen Plannungsziele zu konkretisieren und durchzusetzen. Im Berner Oberland-Ost gehören dazu die räumliche Umsetzung der im Entwicklungskonzept formulierten Ziele, Darstellung und Koordination unterschiedlicher Nutzungen und das Auzeigen möglicher Konfliktsituationen. Die Gliederung des Richtplanes erfolgt in Teilrichtpläne für die Bereiche Schutz und Gestaltung, Nutzung, Erholung und Tourismus und in einen Konfliktplan. za
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Schweizer Ingenieur und Architekt 99(1981)Nr.10, S.200-203, Abb., Tab.