Methodische und inhaltliche Probleme bei der Begriffsbestimmung des "freien" und des "abhängigen" Architekten.

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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Zusammenfassung

Die Berufsbezeichnung ,,Architekt'' ist durch Ländergesetze geschützt. Verf. behandelt das Problem der Definition der verschiedenen Architektentypen und kommt zu dem Ergebnis, daß die Gruppenabgrenzung ausschließlich die Berufsverfassung der Architekten als Bezugswert hat. Alle anderen Kriterien, besonders arbeitsrechtliche stehen an zweiter Stelle.

Beschreibung

Schlagwörter

Architektur, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeit, Architektur, Recht

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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln (1974) S. 550-555, Lit.

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Architektur, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeit, Architektur, Recht

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