Methodische und inhaltliche Probleme bei der Begriffsbestimmung des "freien" und des "abhängigen" Architekten.
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SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Zusammenfassung
Die Berufsbezeichnung ,,Architekt'' ist durch Ländergesetze geschützt. Verf. behandelt das Problem der Definition der verschiedenen Architektentypen und kommt zu dem Ergebnis, daß die Gruppenabgrenzung ausschließlich die Berufsverfassung der Architekten als Bezugswert hat. Alle anderen Kriterien, besonders arbeitsrechtliche stehen an zweiter Stelle.
Beschreibung
Schlagwörter
Architektur, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeit, Architektur, Recht
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Deutsches Verwaltungsblatt, Köln (1974) S. 550-555, Lit.
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Architektur, Beruf, Arbeitsrecht, Arbeit, Architektur, Recht