Liegt die Zukunft auf dem Wasser? Hausboote & schwimmende Häuser in Deutschland.
Deutscher Städte- und Gemeindebund
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Datum
2018
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Herausgeber
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
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Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
EDOC
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Wohnen auf dem Wasser ist längst keine Ausnahme mehr. Schwimmende Häuser unterscheiden sich vom Hausboot dadurch, dass sie keinen Antriebsmotor, keine Ruderanlage, keinen Steuerstand und keine Navigationsausrüstung besitzen. Sie sind ortsfest und es gelten höhere Anforderungen bezüglich Sicherheit, Ver- und Entsorgung, Erschließungsmaßnamen sowie Zuwegung von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Auch muss Klarheit darüber bestehen, ob einem schwimmenden Haus oder einem Hausboot eine Wohnadresse zugewiesen werden kann. Obwohl Hausboote und schwimmende Häuser zum Teil immer noch als Luxus-Eigenheim angesehen werden, füllen sie inzwischen mehrere nachvollziehbare Lücken. In den Niederlanden, wo generell mit dem Problem der Wohnungsnot pragmatischer umgegangen wird, gibt es etwa 15.000 dieser schwimmenden Wohnungen, während in der Bundesrepublik Deutschland bisher lediglich 250 vorhanden sind. In vier Bundesländern wird die Baugenehmigung dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren untergeordnet, in einem ist es umgekehrt und in den anderen Bundesländern ist sowohl eine Baugenehmigung als auch eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. In dem Beitrag wird zum Thema Genehmigungsverfahren vorgeschlagen, Bebauungspläne aufzustellen, damit für Interessent und Investor ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gegeben ist.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Stadt und Gemeinde digital
Ausgabe
Nr. 3
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 40-41