Stadtbild Berlin. Lichtkonzept. Handbuch. [Änderung 2015]
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DE
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Berlin
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EDOC
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Zusammenfassung
Um zu neuen Grundsätzen und Vorgaben für die öffentliche Beleuchtung zu kommen, wurde 2008 in Berlin ein Lichtbeirat eingerichtet mit dem Ziel, in regelmäßigen Sitzungen zusammen mit weiteren Experten die Erarbeitung des Lichtkonzeptes kompetent und fachlich breit abgestützt zu begleiten. Das Lichtkonzept umfasst ein Handbuch und eine Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes und ist wegweisend in seiner Art, da es neue Wege geht, um die Ansprüche an Lichtintensität, Sicherheit, Energieeffizienz, Umweltgerechtigkeit und schöner Lichtstimmung zusammenzuführen. Das Handbuch zum Lichtkonzept legt die städtebaulich relevanten Parameter des Lichtkonzepts fest, die Entwicklung der Leuchtenbestände und der Anstrahlungen. Zentraler Bestandteil ist das Aufzeigen von Orten besonderer Lichtbedeutung. Für die Öffentliche Beleuchtung in Berlin wurde keine Ausführungsvorschrift zu § 7 Berliner Straßengesetz eingeführt, da nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz AZG, Allgemeiner Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) Punkt 10, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Öffentliche Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und -einrichtungen selber zuständig ist. Stattdessen wurden die Vorgaben und Hinweise für Planung und Bau von Straßenbeleuchtungsanlagen verbindlich eingeführt.
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Seiten
72 S.