Biologische Vielfalt und Stadterneuerung. Potenziale und Grenzen der Städtebauförderung.

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Wiesbaden

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2569-3220

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ZLB: Kws 118/26:2019

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Abstract

Urbane Landschaften haben eine besondere Bedeutung für die Erhaltung und die Förderung der biologischen Vielfalt. Biologische Vielfalt in der Stadt ist die Voraussetzung für Ökosystemleistungen, die in ihrer Bandbreite von der Regulation des Mikroklimas bis hin zur Ermöglichung von Naturerleben und naturnaher Erholung eine wichtige Grundlage für die Umwelt- und Lebensqualität in Städten darstellen. Es liegt daher sehr nahe, Biodiversität auch zum Gegenstand von Städtebauförderung und Besonderem Städtebaurecht zu machen.

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S. 171-190

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Jahrbuch Stadterneuerung